Schutz von geistigem Eigentum durch Prioritätsnachweis
Ein Prioritätsnachweis schützt Ideen und Werke vor Nachahmung und Diebstahl, indem der Zeitpunkt der Schöpfung anwaltlich dokumentiert wird. Der entscheidende Vorteil dabei: Du erhältst ein offizielles Zertifikat mit dem Nachweis deiner Hinterlegung, das du im Streitfall nutzen kannst.
Jetzt Werk hinterlegenWelche Werke kann ich schützen lassen?
Beim Urheberarchiv kannst du praktisch alle elektronischen Dokumente und Dateien zur Archivierung hochladen.
Musikwerke
Songs, Songtexte, Kompositionen, Melodien, Beats, Audio-Samples, Jingles oder komplette Arrangements, usw.
Musik schützen lassenBilder
Fotografien, Bildnisse, Karikaturen, Comic-Figuren, Kunstabbildungen, Kunstdrucke, Skulpturen, usw.
Bilder schützen lassenTexte
Blogbeiträge, Webtexte, Bücher, Romane, Hausarbeiten, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Manuskripte, Bedienungsanleitungen, usw.
Texte schützen lassenGrafik & Design
Zeichnungen, Layouts, Designideen für Logos, Marken & Layouts, Webdesigns, Sketches, usw.
Design schützen lassenFilme
Videos, Filme, Animationen, Drehbücher, Manuskripte, TV-Show, Show-Konzepte, usw.
Filme schützen lassenPläne
Entwürfe, Skizzen, Planunterlagen, Kalkulationen, Karten, Tabellen, usw.
- Anwaltliches Zertifikat
- Kein Abonnement erforderlich
- Sofortige Bestätigung per E-Mail
- Viele Dateiformate
- Zahlung per Rechnung
Wie funktioniert´s?
Du kannst Dein geistiges Eigentum ganz einfach in wenigen Schritten hinterlegen! Nach einem Klick auf „Jetzt Werk hinterlegen!“ kannst Du alle relevanten Details zu Deinem Werk und zu Deiner Person angeben. Du kannst Dein Werk dann hochladen.
Mit Abschluss der Hinterlegung wird Dein Werk per gesicherter Verbindung auf unseren Kanzleiserver übertragen, wo wir es nochmals zusätzlich sichern. Dein Werk wird von einem Anwalt eingesehen und geprüft, sodass auch dieser für die Hinterlegung als Zeuge zur Verfügung steht.
Du erhältst unmittelbar per E-Mail ein Zertifikat über Deine Hinterlegung, mit der Du die Speicherung im Urheberarchiv nachweisen kannst. Die Kosten der Hinterlegung kannst Du bequem per Rechnung bezahlen.
Die Hinterlegung Deines Werkes gibt Dir einen Prioritätsnachweis. Sollte Dein Werk nachgeahmt oder geklaut werden, kannst Du den Zeitpunkt nachweisen, zu dem Du bereits Dein Werk im Urheberarchiv hinterlegt hattest.
Ob Dein Werk urheberrechtlich geschützt ist, bestimmt sich allein nach dem Gesetz und zwar danach, ob das Werk in seiner körperlich wahrnehmbaren Form eine sog. persönliche geistige Schöpfung darstellt. Ist dies der Fall, entsteht der urheberrechtliche Schutz kraft Gesetzes mit der Entstehung des Werkes, ohne dass es einer Eintragung etwa in ein Register bedarf.