Texte schützen lassen

Das Urheberarchiv kann dir dabei helfen dein geistiges Eigentum verlässlich zu schützen. Unter den Begriff des geistigen Eigentums fallen unter anderem auch Schrift- und Sprachwerke, wie Bücher, Bedienungsanleitungen, Blogbeiträge sowie wissenschaftliche Arbeiten. Wir helfen dir mit unserer Expertise dabei, die rechtlichen Belange rund um deine Werke zu schützen.

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Wie kann ich meine Werke schützen?

Um Ideenklau zu verhindern, kannst du deine Werke in drei einfachen Schritten in unserem Archiv hinterlegen und unverzüglich einen gerichtsverwertbaren Nachweis erhalten.

1. Hochladen

Du lädst dein Werk per gesicherter Verbindung auf unseren Server und gibst deine persönlichen Daten an.

2. Sichern

Wir versehen Dein Werk mit einem Zeitstempel, sichten dieses und sichern es mehrfach.

3. Zertifizieren

Du erhältst ein Zertifikat über Deine Hinterlegung und damit einen gerichtsverwertbaren Prioritätsnachweis!

Welche Werke können geschützt werden

Grundsätzlich lassen sich praktisch alle Formen von elektronischen Dateien und Dokumenten mit Hilfe des Urheberarchivs schützen. Darunter fallen unter anderem auch Blogbeiträge, Webtexte, Bücher, Romane, Hausarbeiten, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Manuskripte oder auch Bedienungsanleitungen.

Gemäß § 2 UrhG sind auch Werke der Wissenschaft geschützt, wenn sie Ergebnis einer persönlichen und geistigen Schöpfung sind. Daher ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Urheberrecht auch wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen eines Studiums umfasst, wie zum Beispiel Hausarbeiten, Bachelorarbeiten oder Masterarbeiten.

29,90 € pro Werk inkl. MwSt. für 10 Jahre
  • Anwaltliches Zertifikat
  • Kein Abonnement erforderlich
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Urheberrechte an Schriftwerken und Sprachwerken

Schriftwerke und Sprachwerke sind nach § 2 Urheberrechtsgesetz geschützt. Ein Werk dieser Art liegt vor, wenn der geschaffene Text ein Mindestmaß an individueller geistiger Schöpfung aufweist. In vielen Fällen scheitert der Urheberrechtsschutz bereits an dieser Voraussetzung.

Ein Sprachwerk im Sinne des Urhebergesetzes liegt vor, wenn ein äußerlich erkennbarer sprachlicher Gedankenausdruck gegeben ist. Dies ist beispielsweise bei Reden, Vorträgen oder Interviews der Fall. Ein Sprachwerk im Sinne des Urhebergesetzes ist gegeben, wenn ein sprachlicher Gedankeninhalt durch Schriftzeichen oder andere Zeichen äußerlich erkennbar gemacht wird. Hier können Romane, Erzählungen, Zeitungsartikel und wissenschaftliche Arbeiten beispielhaft genannt werden.

Der Autor eines Sprach- oder Schriftwerkes kann gegen unerlaubte Nutzungen dieser durch Dritte vorgehen. Grundsätzlich können auch einzelne Passagen geschützt sein, wenn sie durch eine gewisse Eigenständigkeit und Wiedererkennung gekennzeichnet sind. Dabei ist von entscheidender Bedeutung, dass man die eigene Urheberschaft im Falle eines Rechtsstreits nachweisen kann. Dabei kann dir die Hinterlegung deines Schrift- oder Sprachwerkes im Urheberarchiv helfen.

Wie funktioniert das Urheberarchiv und wie hilft es dabei deine Werke und Rechte zu schützen?

Wichtig ist zunächst, dass durch die Archivierung an sich kein Urheberrecht im Sinne des Urhebergesetzes entsteht. Die Existenz von Urheberrechten richtet sich nach gesetzlichen Voraussetzungen, wie beispielsweise dem Erreichen der nötigen Schöpfungshöhe. Gerne beraten wir dich über die Archivierung hinaus auch in der Frage, ob dein Werk urheberrechtsgeschützt sein kann.

Das Urheberarchiv schützt dein geistiges Eigentum mit Hilfe eines sogenannten Prioritätsnachweises. Dabei wird der Zeitpunkt der Schöpfung des jeweiligen Werkes anwaltlich dokumentiert. Anschließend erhältst du einen Nachweis über die Hinterlegung.

Die Hinterlegung eines Werkes im Urheberarchiv erfolgt in drei einfachen Schritten:

  1. Zunächst lädst du dein Werk per gesicherter Verbindung auf unseren Server und stellst uns zusätzlich einige persönliche Daten zur Verfügung.
  2. Im zweiten Schritt wird das Werk gesichert. Dazu wird es zunächst mit einem Zeitstempel versehen, um den Zeitpunkt der Hinterlegung festzuhalten. Darüber hinaus wird das Werk von uns gesichtet.
  3. Am Ende des Vorgangs erhältst du ein Zertifikat per E-Mail, welches die Hinterlegung bestätigt und somit als gerichtsverwertbarer Prioritätsnachweis dienen kann.

Sinn und Zweck des Urheberarchivs ist es, Ideenklau und Nachahmung zu verhindern. Sollte es zu einem Rechtsstreit bezüglich einer Urheberschaft kommen, kannst du mit Hilfe des Zertifikats den Zeitpunkt nachweisen, zu dem dein Werk bereits Bestand hatte. Das Zertifikat dient dabei als gerichtsverwertbarer Prioritätennachweis.

Durch diese Methode kannst du viel Geld und Mühe sparen. Denn wer im Verlauf eines Rechtsstreits zunächst seine Urheberschaft an einem Werk nachweisen muss, ohne einen gerichtsverwertbaren Nachweis zu haben, der kann sich nicht gezielt auf die Durchsetzung seiner eigentlichen Ansprüche fokussieren. Durch eine Hinterlegung im Urheberarchiv gewinnst du also neben der Sicherheit auch wichtige Zeit im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Hast du Fragen zum Schutz deiner Werke?

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