Filme und Videos schützen lassen

Das Urheberarchiv kann dir dabei helfen dein geistiges Eigentum verlässlich zu schützen. Unter den Begriff des geistigen Eigentums fallen unter anderem auch Werke aus dem Bereich der Filme, wie unter anderem Videos, Drehbücher und Manuskripte. Wir helfen dir mit unserer Expertise dabei, die rechtlichen Belange rund um deine Werke zu schützen.

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Wie kann ich meine Werke schützen?

Um Ideenklau zu verhindern, kannst du deine Werke in drei einfachen Schritten in unserem Archiv hinterlegen und unverzüglich einen gerichtsverwertbaren Nachweis erhalten.

1. Hochladen

Du lädst dein Werk per gesicherter Verbindung auf unseren Server und gibst deine persönlichen Daten an.

2. Sichern

Wir versehen Dein Werk mit einem Zeitstempel, sichten dieses und sichern es mehrfach.

3. Zertifizieren

Du erhältst ein Zertifikat über Deine Hinterlegung und damit einen gerichtsverwertbaren Prioritätsnachweis!

Welche Filmwerke können geschützt werden?

Grundsätzlich lassen sich praktisch alle Formen von elektronischen Dateien und Dokumenten mit Hilfe des Urheberarchivs schützen. Darunter fallen auch Filme, Videos, Drehbücher und Manuskripte.

Wichtig zu wissen ist dabei, dass nicht nur fertige Filme beziehungsweise Videos urheberrechtlich geschützt sind. Auch Drehbücher und Manuskripte unterliegen dem Urheberrecht.

Wer also erste Ideen für den Dreh eines Filmes sammelt oder bereits ein Konzept niedergeschrieben hat, kann dieses Projekt mit Hilfe einer Hinterlegung im Urheberarchiv gegen Nachahmung oder Ideenklau absichern.

29,90 € pro Werk inkl. MwSt. für 10 Jahre
  • Anwaltliches Zertifikat
  • Kein Abonnement erforderlich
  • Sofortige Bestätigung per E-Mail
  • Viele Dateiformate
  • Zahlung per Rechnung
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Urheberrechte an Filmen und Videos

In § 2 UrhG wird der Schutz von sogenannten Filmwerken explizit genannt. Unter dem Begriff Film werden in diesem Zusammenhang all jene Werke gefasst, die das Ergebnis einer geistigen Leistung mit gewisser Gestaltungshöhe sind und einen hinreichend individuellen Charakter besitzen. Darunter fallen unter anderem Spielfilme, Dokumentationen, aber auch Videos. Ebenso erfasst werden daneben Fernsehsendungen und Live-Übertragungen.

Wer genau Urheber eines Filmwerkes ist, war lange Zeit durchaus umstritten. Denn ein fertiger Film setzt sich oftmals aus den schöpferischen Leistungen vieler Beteiligter zusammen. Im deutschen Urheberrecht wird daher differenziert zwischen den Urhebern der zur Herstellung des Filmwerkes benutzen Werken auf der einen Seite und den Filmurhebern auf der anderen Seite. Unter die erste Kategorie fallen beispielsweise der Drehbuchautor oder der Komponist der Filmmusik. Unter dem Filmurheber versteht man andererseits in erster Linie den Regisseur, da er das Filmwerk durch seine Arbeit stark prägt. Aber auch andere Beteiligte, wie etwa der Kameramann, der Tonmeister, die Hauptdarsteller oder die Kostümbildner, können bei konkret individueller schöpferischer Leistung darunter fallen.

Die Möglichkeiten von Urheberrechtsverletzungen in diesem Zusammenhang sind zahlreich. Neben dem „Klassiker“ Onlinetauschbörse ist hier auch die Tätigkeit von sogenannten One-click-hostern zu nennen. Dabei werden Filme in eine Cloud hochgeladen und die Nutzer können die Filme anschließend auf dem eigenen Computer oder TV ansehen, ohne diese speichern zu müssen. Allein diese beiden Beispiel machen deutlich, wie wichtig ein Schutz von Filmwerken ist.

Wie funktioniert das Urheberarchiv und wie hilft es dabei deine Werke und Rechte zu schützen?

Wichtig ist zunächst, dass durch die Archivierung an sich kein Urheberrecht im Sinne des Urhebergesetzes entsteht. Die Existenz von Urheberrechten richtet sich nach gesetzlichen Voraussetzungen, wie beispielsweise dem Erreichen der nötigen Schöpfungshöhe. Gerne beraten wir dich über die Archivierung hinaus auch in der Frage, ob dein Werk urheberrechtsgeschützt sein kann.

Das Urheberarchiv schützt dein geistiges Eigentum mit Hilfe eines sogenannten Prioritätsnachweises. Dabei wird der Zeitpunkt der Schöpfung des jeweiligen Werkes anwaltlich dokumentiert. Anschließend erhältst du einen Nachweis über die Hinterlegung.

Die Hinterlegung eines Werkes im Urheberarchiv erfolgt in drei einfachen Schritten:

  1. Zunächst lädst du dein Werk per gesicherter Verbindung auf unseren Server und stellst uns zusätzlich einige persönliche Daten zur Verfügung.
  2. Im zweiten Schritt wird das Werk gesichert. Dazu wird es zunächst mit einem Zeitstempel versehen, um den Zeitpunkt der Hinterlegung festzuhalten. Darüber hinaus wird das Werk von uns gesichtet.
  3. Am Ende des Vorgangs erhältst du ein Zertifikat per E-Mail, welches die Hinterlegung bestätigt und somit als gerichtsverwertbarer Prioritätsnachweis dienen kann.

Sinn und Zweck des Urheberarchivs ist es, Ideenklau und Nachahmung zu verhindern. Sollte es zu einem Rechtsstreit bezüglich einer Urheberschaft kommen, kannst du mit Hilfe des Zertifikats den Zeitpunkt nachweisen, zu dem dein Werk bereits Bestand hatte. Das Zertifikat dient dabei als gerichtsverwertbarer Prioritätennachweis.

Durch diese Methode kannst du viel Geld und Mühe sparen. Denn wer im Verlauf eines Rechtsstreits zunächst seine Urheberschaft an einem Werk nachweisen muss, ohne einen gerichtsverwertbaren Nachweis zu haben, der kann sich nicht gezielt auf die Durchsetzung seiner eigentlichen Ansprüche fokussieren. Durch eine Hinterlegung im Urheberarchiv gewinnst du also neben der Sicherheit auch wichtige Zeit im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Hast du Fragen zum Schutz deiner Werke?

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