Bilder schützen lassen

Das Urheberarchiv kann dir dabei helfen dein geistiges Eigentum verlässlich zu schützen. Unter den Begriff des geistigen Eigentums fallen unter anderem auch Werke aus den Bereichen der Fotografie, der Bildnisse, der Kunstdrucke und der Kunstabbildungen. Wir helfen dir mit unserer Expertise dabei, die rechtlichen Belange rund um deine Werke zu schützen.

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Wie kann ich meine Werke schützen?

Um Ideenklau zu verhindern, kannst du deine Werke in drei einfachen Schritten in unserem Archiv hinterlegen und unverzüglich einen gerichtsverwertbaren Nachweis erhalten.

1. Hochladen

Du lädst dein Werk per gesicherter Verbindung auf unseren Server und gibst deine persönlichen Daten an.

2. Sichern

Wir versehen Dein Werk mit einem Zeitstempel, sichten dieses und sichern es mehrfach.

3. Zertifizieren

Du erhältst ein Zertifikat über Deine Hinterlegung und damit einen gerichtsverwertbaren Prioritätsnachweis!

Welche Bildwerke können geschützt werden?

Grundsätzlich lassen sich praktisch alle Formen von elektronischen Dateien und Dokumenten mit Hilfe des Urheberarchivs schützen. Darunter fallen unter anderem auch Kunstabbildungen, Bildnisse, Kunstdrucke und Fotografien.

Besonders interessant ist der Bereich der Bildnisse. Laut dem Kunsturhebergesetz (KUG) fallen darunter sämtliche bildlichen Darstellungen einer Person in ihrer äußeren Erscheinungsform.

Damit sind, neben Fotografien, auch Karikaturen, Skulpturen, Comic-Figuren oder Figuren in Computerspielen gemeint. Sobald eine Person erkennbar dargestellt wird, liegt ein Bildnis dieser Person vor. Für die Erkennbarkeit reicht es dabei aus, wenn man eine Person an einer typischen Haltung, einer bestimmten Frisur oder einer auffälligen Pose erkennen kann.

29,90 € pro Werk inkl. MwSt. für 10 Jahre
  • Anwaltliches Zertifikat
  • Kein Abonnement erforderlich
  • Sofortige Bestätigung per E-Mail
  • Viele Dateiformate
  • Zahlung per Rechnung
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Urheberrecht an Bildern und Bildnissen

Der Leitgedanke des Urheberrechts lautet: der, der etwas schafft oder herstellt, soll über die Rechte des Geschaffenen verfügen können. Dies gilt insbesondere auch für Bilder beziehungsweise Bildnisse. Wer also beispielsweise eine Aufnahme erstellt, kann grundsätzlich entscheiden, was damit geschehen soll.

Im Rahmen des Urheberrechts ist es dem Rechteinhaber unter anderem möglich Nutzungsrechte für Dritte zu begründen. Solche Nutzungsrechte sind zumeist kostenpflichtig und werden durch Lizenzvereinbarungen näher bestimmt.

Darüber hinaus ist es wichtig das Recht am eigenen Bild zu berücksichtigen.  Denn grundsätzlich dürfen Aufnahmen, welche Personen zeigen, nicht ohne Einwilligung der Betroffenen veröffentlicht werden. Eine Ausnahme gilt aber zum Beispiel für Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte.

Wie funktioniert das Urheberarchiv und wie hilft es dabei deine Werke und Rechte zu schützen?

Wichtig ist zunächst, dass durch die Archivierung an sich kein Urheberrecht im Sinne des Urhebergesetzes entsteht. Die Existenz von Urheberrechten richtet sich nach gesetzlichen Voraussetzungen, wie beispielsweise dem Erreichen der nötigen Schöpfungshöhe. Gerne beraten wir dich über die Archivierung hinaus auch in der Frage, ob dein Werk urheberrechtsgeschützt sein kann.

Das Urheberarchiv schützt dein geistiges Eigentum mit Hilfe eines sogenannten Prioritätsnachweises. Dabei wird der Zeitpunkt der Schöpfung des jeweiligen Werkes anwaltlich dokumentiert. Anschließend erhältst du einen Nachweis über die Hinterlegung.

Die Hinterlegung eines Werkes im Urheberarchiv erfolgt in drei einfachen Schritten:

  1. Zunächst lädst du dein Werk per gesicherter Verbindung auf unseren Server und stellst uns zusätzlich einige persönliche Daten zur Verfügung.
  2. Im zweiten Schritt wird das Werk gesichert. Dazu wird es zunächst mit einem Zeitstempel versehen, um den Zeitpunkt der Hinterlegung festzuhalten. Darüber hinaus wird das Werk von uns gesichtet.
  3. Am Ende des Vorgangs erhältst du ein Zertifikat per E-Mail, welches die Hinterlegung bestätigt und somit als gerichtsverwertbarer Prioritätsnachweis dienen kann.

Sinn und Zweck des Urheberarchivs ist es, Ideenklau und Nachahmung zu verhindern. Sollte es zu einem Rechtsstreit bezüglich einer Urheberschaft kommen, kannst du mit Hilfe des Zertifikats den Zeitpunkt nachweisen, zu dem dein Werk bereits Bestand hatte. Das Zertifikat dient dabei als gerichtsverwertbarer Prioritätennachweis.

Durch diese Methode kannst du viel Geld und Mühe sparen. Denn wer im Verlauf eines Rechtsstreits zunächst seine Urheberschaft an einem Werk nachweisen muss, ohne einen gerichtsverwertbaren Nachweis zu haben, der kann sich nicht gezielt auf die Durchsetzung seiner eigentlichen Ansprüche fokussieren. Durch eine Hinterlegung im Urheberarchiv gewinnst du also neben der Sicherheit auch wichtige Zeit im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Hast du Fragen zum Schutz deiner Werke?

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