Copyright schützen lassen
Da es an der Möglichkeit zum Beantragen eines Copyrights in einem öffentlichem Register fehlt, sollte jeder Urheber seine Ideen und Werke beweiskräftig schützen lassen. Das schließt insbesondere die Dokumentation ein, wann man das Werk geschaffen hat.
Mithilfe unseres Prioritätsnachweises wird der Zeitpunkt deiner Schöpfung anwaltlich dokumentiert. Der entscheidende Vorteil dabei: Du erhältst mit der Hinterlegung deines Werkes im Urheberarchiv ein offizielles Zertifikat, das du im Streitfall nutzen kannst. Damit kannst Du beweisen, dass Du dein Werk zu dem angegebenen Zeitpunkt hinterlegt hast!
Kann man ein Copyright beantragen?
Hat man ein Werk (z.B. Text, Logo, Geschichte,…) verfasst, gilt man als Urheber. Das Urheberrecht entsteht also bereits mit der Schöpfung des Werkes, sofern eine bestimmte Schöpfungshöhe (vor allem Individualität) erreicht wird. Das Urheberrecht oder Copyright entsteht also ohne Beantragung oder Eintragung.
In Deutschland gibt es jedoch kein Register, wo man einen Copyright-Schutz absichern kann, um den Zeitpunkt der Schöpfung zu dokumentieren. Im Streitfall fehlt somit der Nachweis, wann man das Werk geschaffen hat.
Wie kann ich mein Copyright schützen?
Abhilfe schafft der sog. Prioritätsnachweis, der den genauen Zeitpunkt der Hinterlegung im Urheberarchiv festhält. Auch wenn man das Copyright nicht beantragen kann, lässt sich somit beweiskräftig dokumentieren, dass das Werk zum angegebenen Zeitpunkt bereits hinterlegt wurde.
- Anwaltliches Zertifikat
- Kein Abonnement erforderlich
- Sofortige Bestätigung per E-Mail
- Viele Dateiformate
- Zahlung per Rechnung
Leitgedanke des Urheberrechts
Der Leitgedanke des Urheberrechts lautet: der, der etwas schafft oder herstellt, soll über die Rechte des Geschaffenen verfügen können. Dies gilt insbesondere für geistiges Eigentum.
Im Rahmen des Urheberrechts ist es dem Rechteinhaber unter anderem möglich Nutzungsrechte für Dritte zu begründen. Solche Nutzungsrechte sind zumeist kostenpflichtig und werden durch Lizenzvereinbarungen näher bestimmt.
Wie funktioniert das Urheberarchiv und wie hilft es dabei deine Werke und Rechte zu schützen?
Wichtig ist zunächst, dass durch die Archivierung an sich kein Urheberrecht im Sinne des Urhebergesetzes entsteht. Die Existenz von Urheberrechten richtet sich nach gesetzlichen Voraussetzungen, wie beispielsweise dem Erreichen der nötigen Schöpfungshöhe. Gerne beraten wir dich über die Archivierung hinaus auch in der Frage, ob dein Werk urheberrechtsgeschützt sein kann.
Das Urheberarchiv schützt dein geistiges Eigentum mit Hilfe eines sogenannten Prioritätsnachweises. Dabei wird der Zeitpunkt der Schöpfung des jeweiligen Werkes anwaltlich dokumentiert. Anschließend erhältst du einen Nachweis über die Hinterlegung.
Die Hinterlegung eines Werkes im Urheberarchiv erfolgt in drei einfachen Schritten:
- Zunächst lädst du dein Werk per gesicherter Verbindung auf unseren Server und stellst uns zusätzlich einige persönliche Daten zur Verfügung.
- Im zweiten Schritt wird das Werk gesichert. Dazu wird es zunächst mit einem Zeitstempel versehen, um den Zeitpunkt der Hinterlegung festzuhalten. Darüber hinaus wird das Werk von uns gesichtet.
- Am Ende des Vorgangs erhältst du ein Zertifikat per E-Mail, welches die Hinterlegung bestätigt und somit als gerichtsverwertbarer Prioritätsnachweis dienen kann.
Sinn und Zweck des Urheberarchivs ist es, Ideenklau und Nachahmung zu verhindern. Sollte es zu einem Rechtsstreit bezüglich einer Urheberschaft kommen, kannst du mit Hilfe des Zertifikats den Zeitpunkt nachweisen, zu dem dein Werk bereits Bestand hatte. Das Zertifikat dient dabei als gerichtsverwertbarer Prioritätennachweis.
Durch diese Methode kannst du viel Geld und Mühe sparen. Denn wer im Verlauf eines Rechtsstreits zunächst seine Urheberschaft an einem Werk nachweisen muss, ohne einen gerichtsverwertbaren Nachweis zu haben, der kann sich nicht gezielt auf die Durchsetzung seiner eigentlichen Ansprüche fokussieren. Durch eine Hinterlegung im Urheberarchiv gewinnst du also neben der Sicherheit auch wichtige Zeit im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung.