Grafik und Design schützen lassen

Das Urheberarchiv kann dir dabei helfen dein geistiges Eigentum verlässlich zu schützen. Unter den Begriff des geistigen Eigentums fallen unter anderem auch Marken, Layouts, Logos, Webdesigns, Zeichnungen und Sketches.

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Wie kann ich meine Werke schützen?

Um Ideenklau zu verhindern, kannst du deine Werke in drei einfachen Schritten in unserem Archiv hinterlegen und unverzüglich einen gerichtsverwertbaren Nachweis erhalten.

1. Hochladen

Du lädst dein Werk per gesicherter Verbindung auf unseren Server und gibst deine persönlichen Daten an.

2. Sichern

Wir versehen Dein Werk mit einem Zeitstempel, sichten dieses und sichern es mehrfach.

3. Zertifizieren

Du erhältst ein Zertifikat über Deine Hinterlegung und damit einen gerichtsverwertbaren Prioritätsnachweis!

Welche Grafiken und Designs können geschützt werden?

Grundsätzlich lassen sich praktisch alle Formen von elektronischen Dateien und Dokumenten mit Hilfe des Urheberarchivs schützen. Darunter fallen unter anderem auch Layouts, Marken, Zeichnungen, Webdesigns und Sketches. Darüber hinaus sind auch Darstellungen technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne oder Skizzen, geschützt.

Von besonderer Bedeutung ist dabei der Schutz von Webdesigns. Es liegt zwar in der Natur der Sache, dass sich Farbgebung, Navigation oder Strukturen von Webseiten ähneln, trotzdem solltest du eine Reihe von Regeln kennen, um nicht wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt zu werden.

Geschützt sind laut dem Urheberrechtsgesetz Werke, die Ergebnis einer persönlichen geistigen Schöpfung sind. In Bezug auf Webdesigns bedeutet dies, je höher der Grad der eigenen Kreativität ist, desto höher ist die Chance eines urheberrechtlichen Schutzes. Neben dem Design einer Website solltest du vor allem auch den Seiteninhalt im Blick behalten, denn auch hier drohen Urheberrechtsverletzungen in Form von übernommenen Texten, Fotos oder Grafiken.

29,90 € pro Werk inkl. MwSt. für 10 Jahre
  • Anwaltliches Zertifikat
  • Kein Abonnement erforderlich
  • Sofortige Bestätigung per E-Mail
  • Viele Dateiformate
  • Zahlung per Rechnung
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Markenrechte und Urheberrechte

Gemäß § 3 Abs. 1 MarkenG können als Marken „alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.“

Dabei wird unter anderem zwischen Wortmarken (Schriftzeichen), Bildmarken (grafisches Element) und Wort-/Bildmarken (Kombination aus Grafik und Schriftzeichen) differenziert. Wichtig ist dabei, dass der Schutz einer Marke die Eintragung des Zeichens im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes voraussetzt. Denn das Markenrecht ist ein sogenanntes Registerrecht. Urheberrechte entstehen im Gegensatz dazu bereits durch die Werkschaffung und es ist keine Registrierung bei einer öffentlichen Stelle erforderlich.

Wie funktioniert das Urheberarchiv und wie hilft es dabei deine Werke und Rechte zu schützen?

Wichtig ist zunächst, dass durch die Archivierung an sich kein Urheberrecht im Sinne des Urhebergesetzes entsteht. Die Existenz von Urheberrechten richtet sich nach gesetzlichen Voraussetzungen, wie beispielsweise dem Erreichen der nötigen Schöpfungshöhe. Gerne beraten wir dich über die Archivierung hinaus auch in der Frage, ob dein Werk urheberrechtsgeschützt sein kann.

Das Urheberarchiv schützt dein geistiges Eigentum mit Hilfe eines sogenannten Prioritätsnachweises. Dabei wird der Zeitpunkt der Schöpfung des jeweiligen Werkes anwaltlich dokumentiert. Anschließend erhältst du einen Nachweis über die Hinterlegung.

Die Hinterlegung eines Werkes im Urheberarchiv erfolgt in drei einfachen Schritten:

  1. Zunächst lädst du dein Werk per gesicherter Verbindung auf unseren Server und stellst uns zusätzlich einige persönliche Daten zur Verfügung.
  2. Im zweiten Schritt wird das Werk gesichert. Dazu wird es zunächst mit einem Zeitstempel versehen, um den Zeitpunkt der Hinterlegung festzuhalten. Darüber hinaus wird das Werk von uns gesichtet.
  3. Am Ende des Vorgangs erhältst du ein Zertifikat per E-Mail, welches die Hinterlegung bestätigt und somit als gerichtsverwertbarer Prioritätsnachweis dienen kann.

Sinn und Zweck des Urheberarchivs ist es, Ideenklau und Nachahmung zu verhindern. Sollte es zu einem Rechtsstreit bezüglich einer Urheberschaft kommen, kannst du mit Hilfe des Zertifikats den Zeitpunkt nachweisen, zu dem dein Werk bereits Bestand hatte. Das Zertifikat dient dabei als gerichtsverwertbarer Prioritätennachweis.

Durch diese Methode kannst du viel Geld und Mühe sparen. Denn wer im Verlauf eines Rechtsstreits zunächst seine Urheberschaft an einem Werk nachweisen muss, ohne einen gerichtsverwertbaren Nachweis zu haben, der kann sich nicht gezielt auf die Durchsetzung seiner eigentlichen Ansprüche fokussieren. Durch eine Hinterlegung im Urheberarchiv gewinnst du also neben der Sicherheit auch wichtige Zeit im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Hast du Fragen zum Schutz deiner Werke?

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